Konzeption & Pädagogik
"Partizipation (auch Teilhabe/Mitbestimmung) im Kindergarten meint, dass eine Teilhabe der Kinder an verschiedenen Entscheidungen im Kindergartenalltag stattfindet. Ein wichtiges Erziehungsziel dabei ist, dass die Kinder lernen, ihre einen Ideen, Wünsche und Bedürfnisse wahrzunehmen und zu äußern."
Die Kinder bei uns im Kinderhaus sollen die Möglichkeit erhalten, zu lernen, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese zu vertreten. Sie sollen fähig werden, ihre Bedürfnisse in Worte zu fassen. Durch diese Entwicklung erwerben Kinder wichtige Kompetenzen, die ihnen auch im späteren Leben beim Ausüben von Rollen in sozialen Gemeinschaften nützlich sind. Selbstwirksamkeit, Selbstbewusstsein und Verantwortungsbewusstsein sind für ihre Zukunft von großer Bedeutung. Die Kinder sollen erkennen, dass ihre Meinung wichtig ist, dass ihnen zugehört wird und dass es wichtig ist, z.B. auch Probleme anzusprechen. Sie lernen, dass sie ein fester Teil der Gesellschaft sind.
"Resilienz ist die innere Widerstandskraft des Menschen. Diese Fähigkeit lässt sich ein Leben lang stärken und trainieren. Allerdings kann sie schon als Kind erworben werden."
Für die positive Entwicklung eines Kindes, für Gesundheit und Wohlbefinden, ist Resilienz von hoher Bedeutung. Für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben, Krisen und Belastungen braucht ein Kind eine psychische und physische Widerstandskraft. Ein widerstandskräftiges Kind kann kompetent mit individuellen, familiären oder gesellschaftlichen Herausforderungen umgehen. Um die Resilienz zu stärken sind individuelle Schutzfaktoren und Ressourcen wie z.b. eine positive Selbsteinschätzung, ein positives Selbstbild, hohes Selbstwertgefühl, Lernbegeisterung, Kreativität und Selbstvertrauen wichtig. Ebenso spielen sichere Bindungen und Beziehungen zu Bezugspersonen, Freundschaften und eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Elternhaus und dem Kinderhaus eine große Rolle.
Beispiele aus dem Alltag:
In unserem Kinderhaus wird Inklusion gelebt. Wir haben eine Inklusionsgruppe und betreuen zudem in anderen Gruppen Kinder in Einzelintegration. Zwei pädagogische Fachkräfte unserer Einrichtung haben die Zusatzausbildung "Fachkraft für Inklusion". Jedes Kind ist bei uns Willkommen! Inklusion ist eine Frage der Haltung.
Dies wird besonders in der UN-Menschenrechtskonvention sichtbar.
"Inklusion schließt alle Menschen ein, also jeden, ganz gleich seiner Besonderheiten - ganz gleich ob mit oder ohne Behinderung und bedeutet die uneingeschränkte gesellschaftliche Teilhabe aller. Inklusion versteht sich als Bereicherung des menschlichen Lebens in Vielfalt und Diversität in einem immerzu fortschreitenden Prozess. Die Individualität jedes Einzelnen steht dabei im Mittelpunkt."
Unser neues Kinderhaus ist barrierefrei gebaut. Breitere Türen, eine behindertengerechte Toilette, Therapieschaukeln, ein Lift der den Weg ins Obergeschoss frei macht, eine Terrasse vor der Inklusionsgruppe, barrierefreier Zugang zum Garten, usw.
Unsere Einrichtung schafft für alle Kinder flexible Bedingungen. Jedes Kind kann sich von Anfang an körperlich, geistig und seelisch voll entfalten. Wir ermöglichen soziale Teilhabe und Chancengleichheit.
Wertschätzung, Achtsamkeit, Respekt und Toleranz stützen unsere inklusive Bildung. Alle Kinder können voneinander und miteinander lernen, Abstammung, Religion, Beeinträchtigungen, etc. Spielen keine Rolle.
Laut SGBVIII haben alle Kinder, die in ihrer Entwicklung (körperlich, geistig, seelisch) beeinträchtigt sind oder von Behinderung bedroht sind, Anspruch auf Eingliederungshilfe und somit Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Unser Kinderhaus nimmt Kinder auf, die behindert oder von Behinderung bedroht sind.
Der Bezirk Niederbayern erstattet nach Beantragung in der Regel den erhöhten finanziellen Mehrbedarf nach Aufnahme eines Kindes mit erhöhtem Förderbedarf. In schwerwiegenden Fällen besteht auch die Möglichkeit über den Bezirk eine Individualbegleitung zu beantragen, die das entsprechende Kind dann im Kindergartenalltag begleitet und unterstützt.
"Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Behandlung und niemand darf ein Kind benachteiligen." (UN-Kinderrechtskonvention, Art. 2)
Alle Kinder sind gleich. Es spielt keine Rolle aus welchem Land ein Kind kommt, welche Hautfarbe oder Sprache es hat oder welche Meinung es vertritt, ob es eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat, wo es aufwächst, wie die Konstellation der Familie ist, ob es aus einem reichen oder einem armen Umfeld kommt. Jedes Kind ist einzigartig!
Diese Einzigartigkeit muss auch im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe so wahrgenommen werden. Das pädagogische Personal unseres Kinderhauses hat die Aufgabe, die Lebensrealität eines jeden Kindes im pädagogischen Alltag zu berücksichtigen.
Den Kindern müssen vielseitige Erfahrungen ermöglicht werden, sie sollen Vielfalt erleben können und für Vorurteile sensibilisiert werden, Beteiligung und Demokratie spielen ebenfalls eine große Rolle.
Der Alltag im Kinderhaus soll Mitbestimmung bieten und altersgemäße demokratische Prozesse anregen. Durch Partizipation wollen wir sicherstellen, dass ALLE Kinder Gehör finden und ALLE Kinder die gleichen Chancen zur Mitbestimmung erhalten. Durch die gelebte Inklusion im Kinderhaus wollen wir sicherstellen, dass ALLEN Kindern Teilhabe ermöglicht wird.
1. GLEICHHEIT: Kein Kind darf benachteiligt werden
2. GESUNDHEIT: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
3. BILDUNG: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. INFORMATION, FREIE MEINUNGSÄUßERUNG, BETEILIGUNG: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.
5. FREIZEIT, SPIELEN, ERHOLUNG: Kinder müssen freie Zeit haben, sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
6. ELTERLICHE FÜRSORGE: Jedes Kind hat das Recht mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich z.B. Pflegeeltern um das Kind kümmern.
7. GEWALTFREIE ERZIEHUNG, SCHUTZ VOR AUSBEUTUNG UND GEWALT: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch, sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
8. RECHT AUF ANGEMESSENE LEBENSBEDINGUNGEN: Jedes Kind soll genug zum Leben haben, so dass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
9. SCHUTZ IM KRIEG UND AUF DER FLUCHT: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
10. BESONDERE FÜRSORGE UND FÖRDERUNG BEI BEHINDERUNG: Kinder mit Behinderung sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilhaben können.
(vgl. logo! / Kinderrechte-Buch-Deutsch-100)