Jahresthema
"KINDERRECHTE" - Alle Kinder sind gleich
"Alle Kinder haben das Recht auf gleiche Behandlung und niemand darf ein Kind benachteiligen." (UN-Kinderrechtskonvention, Art. 2)
Alle Kinder sind gleich. Es spielt keine Rolle aus welchem Land ein Kind kommt, welche Hautfarbe oder Sprache es hat oder welche Meinung es vertritt, ob es eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung hat, wo es aufwächst, wie die Konstellation der Familie ist, ob es aus einem reichen oder einem armen Umfeld kommt. Jedes Kind ist einzigartig!
Diese Einzigartigkeit muss auch im Kindergarten bzw. in der Kinderkrippe so wahrgenommen werden. Das pädagogische Personal unseres Kinderhauses hat die Aufgabe, die Lebensrealität eines jeden Kindes im pädagogischen Alltag zu berücksichtigen.
Den Kindern müssen vielseitige Erfahrungen ermöglicht werden, sie sollen Vielfalt erleben können und für Vorurteile sensibilisiert werden, Beteiligung und Demokratie spielen ebenfalls eine große Rolle.
Der Alltag im Kinderhaus soll Mitbestimmung bieten und altersgemäße demokratische Prozesse anregen. Durch Partizipation wollen wir sicherstellen, dass ALLE Kinder Gehör finden und ALLE Kinder die gleichen Chancen zur Mitbestimmung erhalten. Durch die gelebte Inklusion im Kinderhaus wollen wir sicherstellen, dass ALLEN Kindern Teilhabe ermöglicht wird.
10 wichtige Kinderrechte:
1. GLEICHHEIT: Kein Kind darf benachteiligt werden
2. GESUNDHEIT: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
3. BILDUNG: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. INFORMATION, FREIE MEINUNGSÄUßERUNG, BETEILIGUNG: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen und ihre Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.
5. FREIZEIT, SPIELEN, ERHOLUNG: Kinder müssen freie Zeit haben, sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
6. ELTERLICHE FÜRSORGE: Jedes Kind hat das Recht mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich z.B. Pflegeeltern um das Kind kümmern.
7. GEWALTFREIE ERZIEHUNG, SCHUTZ VOR AUSBEUTUNG UND GEWALT: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch, sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
8. RECHT AUF ANGEMESSENE LEBENSBEDINGUNGEN: Jedes Kind soll genug zum Leben haben, so dass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
9. SCHUTZ IM KRIEG UND AUF DER FLUCHT: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
10. BESONDERE FÜRSORGE UND FÖRDERUNG BEI BEHINDERUNG: Kinder mit Behinderung sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilhaben können.
(vgl. logo! / Kinderrechte-Buch-Deutsch-100)